Desinfektion

Der Begriff Desinfektion beschreibt die Maßnahme zur Abtötung oder Inaktivierung aller krankheitserregenden Keime in der Umgebung und an Gegenständen, um eine Infektionsgefährdung zu vermeiden. Durch die antiseptische Arbeitsweise wird die Infektionskette unterbrochen und eine Infizierung ausgeschlossen.
Desinfektor
Für eine professionelle Desinfektions- und Entwesungsmaßnahme bei Leichenfundorten sorgt der staatlich geprüfte Desinfektor.
Staatlich geprüfte Desinfektoren sind vertraut im Umgang mit Desinfektionsmitteln und können selber exakt konzentrierte Desinfektionsmittellösungen ansetzen, um entsprechende Krankheitserreger wirksam zu bekämpfen (Infektionsschutz).
Ein Desinfektor besitzt Kenntnisse über Infektionskrankheiten und deren Infektionswege (Lebensmittel, Tiere, Flächen, Hände, Luft, ...), Übertragungsfähigkeit (Kontagiosität), Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität), sowie Wirkspektren und gefährliche Eigenschaften der Desinfektionsmittel-Wirkstoffgruppen (z. B. Alkohole, quartäre Ammoniumverbindungen (Quats), Aldehyde, Peroxide) und kennt die rechtlichen Grundlagen.
Der Desinfektor kennt sich auch in der Abfallentsorgung von infiziertem Material und Desinfektionsmittelresten, der Kennzeichnung und Aufbewahrung aus. Vor allem in der Tatortreinigung spielt die Abfallentsorgung eine wichtige Rolle.
